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Die Universität ist ein Qualifizierungsbetrieb, Befristung gerade in der Promotion unvermeidlich?

Die deutschen Uni-Kanzler*innen haben sich kürzlich in einer weit rezipierten Erklärung dazu verstiegen, die Universitäten mit Blick auf das wissenschaftliche Personal als „Qualifizierungssystem“ zu charakterisieren.[1]Wer sich so äußert, verkennt völlig, dass eine Anstellung als Wissenschaftler*in bereits eine mehrjährige Ausbildung voraussetzt und diese Beschäftigten überall außerhalb des Unisystems als hochqualifizierte Fachkräfte gelten würden. Nur die Universitäten leisten sich die Unverschämtheit, derart umfangreich ausgebildetes Personal als Auszubildende oder bis oft weit ins mittlere Lebensalter als „Nachwuchs“ zu bezeichnen. Zudem ignoriert eine solche Darstellung gänzlich die tatsächlichen Personaleinsatzstrategien und die universitäre Realität: Über sogenannte „Qualifizierungsstellen“ wird der Großteil der Lehr- und Forschungstätigkeit abgedeckt, also die Kernaufgaben der Hochschule, die dauerhaft gewährleistet sein müssen. Weiterqualifizierung im engeren Sinne ist in der Regel nur im Rahmen unbezahlter Überstunden möglich, die – wie auch repräsentative Erhebungen belegen – von Wissenschaftler*innen in der „Qualifizierungsphase“ in erschreckendem Umfang geleistet werden. Auch abgesehen davon gibt es keine zwingende Verknüpfung von Stellen mit Qualifizierungsanteilen und Befristungen.


[1] https://www.uni-kanzler.de/fileadmin/user_upload/05_Publikationen/2017_-_2010/20190919_Bayreuther_Erklaerung_der_Universitaetskanzler_final.pdf